Naturheilpraxis Hagedorn
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Kostenerstattung durch Krankenversicherungen

Im Falle einer Privatversicherung besteht die Möglichkeit einer (zumindest teilweisen) Erstattung der Kosten, wobei die meisten Versicherungen die Leistungen der naturheilkundlichen Behandlungen nicht angemessen berücksichtigen und deshalb oft nur ca. 50 bis 80 % der Behandlungskosten übernehmen - in Einzelfällen sogar weniger.

 

Die Gebührenordnungsziffern der sog. „GebüH“ sind für die Belange der Naturheilkunde nur bedingt geeignet und erlauben den Krankenkassen Möglichkeiten zur Kürzung von Erstattungen. Deshalb beinhalten Verträge, die ausschließlich auf GebüH-Ziffern beruhen, das Risiko, dass ein mehr oder weniger großer Eigenanteil verbleibt. Ideal sind Verträge, in denen z.B. 80 % der Kosten pauschal übernommen werden.

 

Da ich mich um eine klare, transparente Rechnungsstellung bemühe und ausschließlich nachvollziehbare Abrechnungskriterien verwende, bitte ich um Verständnis, dass auf individuelle Klauseln einzelner Versicherer nicht eingegangen werden kann.

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